Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Allgemeines

Für alle unsere Angebote und Lieferungen gelten ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Bestellers haben für die Rechtsbeziehung keine Gültigkeit, auch wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Aufträge sind erst dann im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen für uns bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für die künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

Alle besonderen Vereinbarungen, insbesondere mündliche oder fernmündliche Abmachungen sowie Nebenabreden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Abänderung der Schriftformklausel als solche bedarf ebenfalls der Schriftform.

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

2. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Schecks werden nur zahlungshalber, Wechsel grundsätzlich nicht angenommen.

Bei Überschreitung der Zahlungstermine berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unbenommen. Aufrechnungen mit Gegenansprüchen des Bestellers sind nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

3. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten bis zur vollständigen Erfüllung aller uns zustehenden Ansprüche gegen den Besteller vor. Wird die Ware vom Besteller veräußert, so tritt dieser schon jetzt seine Kaufpreisforderungen gegen seine Kunden an uns zur Sicherung bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung nebst Nebenforderungen ab. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

4. Lieferfrist

Wir bemühen uns, die angegebenen Lieferfristen ein­zuhalten. Wir übernehmen für die Einhaltung dieser Fristen jedoch keine Haftung, da wir selbst auf die Zulieferung Dritter angewiesen sind. Alle außerhalb unseres Einflussbereiches liegenden Umstände wie nachträglich eingetretene Beschaffungsschwierigkeiten an Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffen, Betriebsstörungen, Verlademöglichkeiten, behördliche Maßnahmen etc. gelten – auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten – als höhere Gewalt und berechtigen uns, die Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche gegen uns sind in diesem Fall ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig. Sie werden je für sich berechnet und einzeln zur Zahlung fällig.

Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle. Bei nachträglicher Änderung trägt der Besteller alle dadurch entstandenen Kosten.

Ist der Besteller mit der Bezahlung einer früheren Lieferung im Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

5. Lieferung

Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht spätestens mit Ablieferung des Versandgutes an den Spediteur, Frachtführer oder ein anderes Versandunternehmen auf den Besteller über. Bei Lieferung ab Lager durch nicht firmeneigene Fahrzeuge geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit Abschluß des Verladens in das Transportfahrzeug auf den Besteller über. Frankolieferungen oder Frachtvergütung ändern daran nichts. Diese berühren nur die Preisgestaltung.

6. Gewährleistung

Der Besteller ist verpflichtet, bei Empfang der Ware diese unverzüglich auf Funktionstüchtigkeit und Vertragsgerechtigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel können nur dann anerkannt werden, wenn diese uns innerhalb von 10 Tagen nach Empfang schriftlich mitgeteilt worden sind. Nicht offensichtliche Mängel können nur dann anerkannt werden, wenn diese uns innerhalb von 12 Monaten nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt worden sind. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Besteller eine nach unserem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so entfällt unsere Gewährleistung ersatzlos. Unsere Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn ohne unsere Genehmigung an den mangelhaften Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten ausgeführt wurden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung zurückgehen.

Gewährleistungsansprüche wegen nicht ordnungsgemäß angezeigter Mängel sind ausgeschlossen.

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir sind berechtigt, Reparaturen auch durch Dritte ausführen zu lassen. Bei Fehlschlagen oder Unmöglichkeit von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme, bei Verbrauchsgüterkauf einer neuen Sache 2 Jahre ab Abnahme.

Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung.

7. Reparaturen

Wird vor der Ausführung einer Reparatur ein Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies ausdrücklich schriftlich mitzuteilen. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Bestellers. Bei bestehenden Wartungsverträgen geltend ergänzend die dort vereinbarten Bedingungen.

8. Haftung

Wir haften für Schäden des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur dann, wenn uns oder einem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Bei gewöhnlicher Fahrlässigkeit können wir nur bei Personenschäden sowie bei vertragstypischen vorhersehbaren Schäden durch Verletzung einer Kardinalspflicht oder einer vertragswesentlichen Pflicht in Haftung genommen werden, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist, soweit gesetzlich zugelassen, 07749 Jena. Gerichtsstand ist Jena. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen
Kaufgesetzes und des Einheitlichen Kaufabschlussgesetzes

Stand 07/2018